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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13   

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https://dejure.org/2015,46365
OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13 (https://dejure.org/2015,46365)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.12.2015 - 2 L 173/13 (https://dejure.org/2015,46365)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 2 L 173/13 (https://dejure.org/2015,46365)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrVO 1974 § 3 Abs. 3
    Berechtigtes Interesse an einer Klage des Trägers der Straßenbaulast auf Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße; Betrieblich-öffentliche Straßen als öffentliche Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechtigtes Interesse an einer Klage des Trägers der Straßenbaulast auf Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße; Betrieblich-öffentliche Straßen als öffentliche Straße

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Feststellung des öffentlichen Charakters einer Straße

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 443
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13
    Ein solches Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn der Rechtslage im Hinblick auf eine Straße unklar und die zuständige Behörde anderer Auffassung als der Eigentümer ist und dieser sein künftiges Verhalten an der Feststellung orientieren will (vgl. ThürOVG, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 730/00 - juris RdNr. 53; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 RdNr. 24).

    Hiernach erhalten auch die betrieblich-öffentlichen Straßen im Sinne des § 3 Abs. 3 StrVO 1974 zunächst den Status der Öffentlichkeit mit den damit verbundenen Verfügungsbeschränkungen, solange keine Entscheidung der Gemeinde über ihr weiteres Schicksal gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StrG LSA getroffen ist (vgl. Hubert, a.a.O., § 51 StrG LSA Anm. 2, S. 161; vgl. auch ThürOVG, Urt. v. 11.12.2001 - 2 KO 730/00 - a.a.O. RdNr. 63 zur Rechtslage in Thüringen).

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13
    Ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift ist jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - BVerwG 8 C 19.94 -, juris RdNr. 20; Urt. v. 28.01.2010 - BVerwG 8 C 38.09 -, juris RdNr. 54; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 43 RdNr. 23).

    Zugleich soll vermieden werden, dass die für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen normierten speziellen Prozessvoraussetzungen (Vorverfahren, Klagefristen) unterlaufen sowie die Gerichte mit nicht oder noch nicht erforderlichen Feststellungsklagen belastet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.01.2010 - BVerwG 8 C 38.09 -, a.a.O. RdNr. 56; Kopp/Schenke, a.a.O., § 43 RdNr. 26).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung liegen vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, Juris RdNr. 15).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13
    Ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift ist jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1996 - BVerwG 8 C 19.94 -, juris RdNr. 20; Urt. v. 28.01.2010 - BVerwG 8 C 38.09 -, juris RdNr. 54; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 43 RdNr. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2000 - 11 A 1045/97

    Feststellung der Öffentlichkeit einer Wegefläche; Straßenanliegergebrauch von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13
    Vor diesem Hintergrund ist allgemein anerkannt, dass Eigentümer oder Besitzer von Grundflächen, deren Eigenschaft als öffentlicher Weg streitig ist, in Bezug auf die Frage der Öffentlichkeit dieser Wegeparzellen sowohl eine negative Feststellungsklage mit dem Ziel der Feststellung der Nichtöffentlichkeit einer Wegefläche als auch im Rahmen einer positive Feststellungsklage die Feststellung der Öffentlichkeit einer solchen Fläche begehren können (vgl. OVG NW, Urt. v. 19.06.2000 - 11 A 1045/97 -, juris RdNr. 44).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13
    Bei Streitigkeiten über die Öffentlichkeit einer Straße ist die Feststellungsklage die Klage, die den besten Rechtsschutz bietet (vgl. HambOVG, Urt. v. 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 -, juris RdNr. 47; OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -, juris RdNr. 25).
  • OVG Sachsen, 05.05.2015 - 3 A 709/12

    öffentlicher Feld- und Waldweg; betrieblich-öffentliche Straßen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13
    Voraussetzung für das Vorliegen einer betrieblich-öffentlichen Straße ist damit, dass neben einer öffentlichen Nutzung eine der in § 1 Abs. 1 der 1. DVO StrVO 1974 näher beschriebenen betrieblichen Nutzungen stattfand (vgl. SächsOVG, Urt. v. 05.05.2015 - 3 A 709/12 - juris RdNr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1960 - IV A 1253/58

    Klage auf Feststellung der (Nicht-)Öffentlichkeit eines Weges

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13
    Nichts anderes gilt im umgekehrten Fall, in dem - wie hier - die zuständige Behörde gegen den Grundstückseigentümer auf Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße klagt (vgl. OVG NW, Urt. v. 04.05.1960 - IV A 1253/58 -, OVGE 15, 294).
  • OVG Hamburg, 08.12.2005 - 4 Bf 314/02

    Widmung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2015 - 2 L 173/13
    Bei Streitigkeiten über die Öffentlichkeit einer Straße ist die Feststellungsklage die Klage, die den besten Rechtsschutz bietet (vgl. HambOVG, Urt. v. 08.12.2005 - 4 Bf 314/02 -, juris RdNr. 47; OVG LSA, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -, juris RdNr. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 48/21

    Straßenrecht der DDR, u.a. Öffentlichkeit einer Straße nahe der innerdeutschen

    Hiernach erhalten auch die betrieblich-öffentlichen Straßen im Sinne des § 3 Abs. 3 StrVO 1974 zunächst den Status der Öffentlichkeit mit den damit verbundenen Verfügungsbeschränkungen, solange keine Entscheidung der Gemeinde über ihr weiteres Schicksal gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StrG LSA getroffen ist (Beschluss des Senats vom 7. Dezember 2015 - 2 L 173/13 - juris Rn. 14, m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 L 43/22

    Voraussetzungen für den Entzug der Öffentlichkeit einer Straße

    Daraus geht lediglich hervor, dass die Widmung zum Gemeingebrauch konkludent erfolgen konnte und insoweit auch die tatsächliche geduldete Nutzung ausreichte (BVerwG, Urteil vom 30. Februar 2002 - 8 C 24.01 - juris; ThürOVG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 - juris Rn. 66; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. August 2010 - OVG 1 B 3.10 - juris Rn. 22; OVG LSA, Urteile vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 31.; vom 20. Oktober 2010 - 3 L 156/09 - juris Rn. 33; vom 23. November 2011 - 3 L 32/09 - juris Rn. 25 und Beschuss vom 6. April 2021 - 2 L 81/19 - juris Rn. 15 [bei dem von der Beklagten darüber hinaus aufgezählten Beschluss des Senats vom 7. Dezember 2015 - 2 L 173/13 - geht es um die hier nicht erhebliche Frage der Voraussetzungen einer betrieblich-öffentlichen Straße]).
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